Bachelor-Abschluss mit 180 Leistungspunkten

Mit einem Bachelor-Abschluss von nur 180 ECTS können Sie sich ebenfalls bewerben.

Vorleistungen

Zur Erlangung der fehlenden 30 ECTS können Sie mit Ihrer Bewerbung andere studienrelevante Vorleistungen zur Anerkennung durch die Auswahlkommission einreichen:

  • Fachspezifische Berufstätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss
  • Zusätzlich absolvierte fachspezifische Praktika oder Module, die nachweislich nicht Bestandteil Ihres Bachelor-Abschlusses sind

Über die Anerkennung entscheidet die Auswahlkommission im jährlichen Auswahlverfahren.

Auflagen

Haben Sie keine ausreichenden studienrelevanten Vorleistungen, können Sie mit der Auflage zugelassen werden, die fehlenden Leistungspunkte nachträglich zu erwerben.

  • Eine Auflage kann sein, dass Sie Module aus dem Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre und/oder Wirtschaftsrecht der HTW Berlin nachholen, die Sie zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht absolviert haben. Die Auflagenmodule belegen Sie über das LSF, das Campus-Management-System der HTW Berlin. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich nicht über LSF zur Prüfung anmelden können. Zu Vorlesungsbeginn melden Sie sich bitte bei der verantwortlichen Lehrkraft und bitten bei Prüfungsteilnahme um einen Leistungsnachweis [PDF]. Zur Prüfung geben Sie der/m Prüfenden den ausgefüllten Leistungsnachweis, der/die den Nachweis um Note und Unterschrift ergänzt und zusammen mit der Notenliste in der Fachbereichsverwaltung des Fachbereich 3 einreicht. Das Studierenden-Management erhält dann den Leistungsnachweis für die Studierendenakte, um die Erfüllung der Auflagen nachzuverfolgen.
    Die Auflagenmodule sollten nach dem 2. Fachsemester absolviert werden und verlängern i.d.R. Ihr Studium im FACT um ein Semester. Das Kolloquium kann erst stattfinden, wenn Sie gegenüber der Prüfungsverwaltung die Erfüllung der Auflagen nachgewiesen haben.
  • Sollte in Ihrem Bachelorstudium kein Pflichtpraktikum enthalten sein, wird eine berufspraktische Tätigkeit anerkannt, die Sie nach dem Bachelorabschluss absolviert haben. Anerkannt wird die nachzuweisende Tätigkeit dann, wenn Sie insgesamt 800 Stunden tätig waren, das entspricht einem Umfang von zwanzig Wochen à vierzig Stunden.

Mit der Zulassung werden Sie in einem Schreiben vom Immatrikulationsamt aufgefordert, unverzüglich bei Studienbeginn mit der Auswahlkommission die Auflagen zu vereinbaren. Bitte unterbreiten Sie auf dem Formular Auflagenvereinbarung [PDF] einen Vorschlag und wenden sich damit an den Vorsitz der Auswahlkommission.