Masterarbeit

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Thema

Mit der Anmeldung oder dem Zulassungsantrag [PDF] zur Abschlussprüfung wählen Sie ein Thema für die Abschlussarbeit aus und schlagen Prüfer(innen) vor. Der Prüfungsausschuss beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und legt das Thema der Abschlussarbeit sowie den Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit schriftlich fest. Machen Sie keinen oder einen unvollständigen Vorschlag, so werden das Thema der Abschlussarbeit und die betreuenden Lehrkräfte durch den Prüfungsausschuss bestimmt.

Hinweise:

  • Vorschläge zum Thema sollten Sie mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin abstimmen.
  • Legen Sie vor Beginn Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrem Erstbetreuer bzw. Ihrer Erstbetreuerin fest, ob die Arbeit der Geheimhaltung unterliegen soll, z.B. weil Ihr Unternehmenspartner das wünscht. Das sollte i.d.R. nicht der Fall sein, um den wissenschaftlichen Meinungsstreit zu fördern.
  • Die Arbeit kann auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden
  • Die Masterarbeit kann nicht als Gruppenarbeit angefertigt werden

Zulassung

Für die Studien- und Prüfungsordnung 20141 gilt folgendes:

Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Module der ersten zwei Studienplansemester im Umfang von 60 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen und sich bis spätestens zum Ende des 2. Studienplansemesters in der Fachbereichsverwaltung angemeldet hat.

Ein Kandidat oder Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn

  • er oder sie Module im Gesamtumfang von bis zu sechs Leistungspunkten noch nicht erfolgreich
    abgeschlossen hat und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Masterarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Modulprüfungen die Anfertigung der Masterarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Organisatorisches

1. Zeitpunkt und Dauer

Der zeitliche Bearbeitungsaufwand beträgt 14 Wochen. Durch den Prüfungsausschuss wurden entgegen der Studien- und Prüfungsordnung nachfolgende Bearbeitungszeiträume festgelegt:

  • Sommersemester: 15. Mai
  • Wintersemester: 15. November

2. Antrag

Reichen Sie den unterschriebenen Zulassungsantrag [PDF] fristgerecht bei der Fachbereichsverwaltung ein. Beachten Sie die Abgabefristen [PDF].

Zu einem vollständig ausgefüllten Antrag gehören

  • die Namen und Unterschriften der betreuenden Professor_innen
  • derzeit genügt auch die Bestätigung per Mail

3. Wahl der Prüfungskomission

  • Die Anforderungen des §32 Abs. 2 BerlHG müssen erfüllt sein, d.h. Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens durch die Prüfung festzustellende Qualifikation haben.
  • Auf dem Antrag zur Zulassung zur Masterarbeit holen Sie das Einverständnis von Ihren gewünschten Erst- und Zweitbetreuern ein. Die Anforderungenen an Erst- und Zweitbetreuer (Prüfer) sind im § 20 Abs. 2 der RStPO (Rahmenstudien- und prüfungsordnung) geregelt.
  • Im Studiengang FACT ergänzend dazu folgende Regeln: mind. ein Betreuer muss im Studiengang FACT lehren

4. Deckblatt der Abschlussarbeit

Für die Abschlussarbeit verwenden Sie bitte ausschließlich das von der HTW zur Verfügung gestellte Deckblatt.
Das Deckblatt darf nur genau die in der Vorlage aufgeführten Informationen enthalten. Soweit weitere Informationen zum Handling der Arbeit erforderlich sind, sind diese auf einem separaten(!) Blatt abzufragen. Dieses darf dann bitte nicht in die Arbeit (fest) eingebunden sein.

5. Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abgabe erfolgt in digitaler Form bei Ihrer Fachbereichsverwaltung. 

  • Senden Sie ausschließlich nur GENAU EINE PDF Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung etc.) enthält.
  • Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden!
  • Bitten verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
  • Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse Ihres Fachbereichs
    FB 3: Fachbereich3@HTW-Berlin.de

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgegeben und liegen keine Gründe für das Versäumnis vor, die Sie zu vertreten haben, so ist die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.